Blog

Die PPWR im Blick: Ein Update für den Sektor der flexiblen Verpackung (Stand 2026)

05. Mai 2026 4 Minuten Lesezeit

Das Rahmenwerk der PPWR ist keine ferne Zukunftsmusik mehr – seit April 2026 ist sie die betriebliche Realität für Hersteller auf dem gesamten europäischen Markt.

Ein rechteckiges Abzeichen mit einem dünnen grauen Rand und weißem Hintergrund. Auf der linken Seite befindet sich das mehrfarbige Google „G“-Logo. Rechts daneben steht in schwarzer Schrift der deutsche Text „Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen“.

Wir behaupten nicht, wir hätten das Thema Nachhaltigkeit bereits „gelöst“: Unser Ziel ist es, Ihr bevorzugter Partner zu sein, der diesen komplexen Übergang gemeinsam mit Ihnen meistert. Hier ist das Wichtigste, was Sie wissen müssen, um einen Schritt voraus zu sein.

Kurzfristig: PFAS und Schwermetalle

Der erste große Meilenstein rückt schnell näher. Ab dem 12. August 2026 treten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen in Kraft. Die jüngsten Leitlinien der Europäischen Kommission bestätigen, dass es keine Übergangsfrist für Altbestände gibt; Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Schwellenwerte einhalten.

Während die Schwermetallgrenzwerte im Vergleich zu früheren Richtlinien konsistent bleiben, wird die Prüfung von „besorgniserregenden Stoffen“ (Substances of Concern) intensiviert. Wir haben uns aktiv mit unserer Lieferkette abgestimmt, um sicherzustellen, dass unsere Materialien diesen sich entwickelnden Standards entsprechen. Für unsere Kunden ist Transparenz entscheidend: Wir stellen spezifische PFAS-Erklärungen und aktualisierte Konformitätserklärungen bereit, um Sie bei Ihren regulatorischen Einreichungen zu unterstützen.

Der Weg bis 2030: Recycling-Leistungsklassen

Indem wir uns heute an die Anforderungen von morgen anpassen, stellen wir sicher, dass der Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft ein stetiger Übergang ist und keine Hürde in letzter Minute. Obwohl sich die Branche derzeit in einer “Übergangsphase” befindet – die Europäische Kommission wird die offiziellen Kriterien für Design for Recycling (DfR) und die Leistungsklassen voraussichtlich bis Januar 2028 verabschieden – warten wir nicht auf das Kleingedruckte, um aktiv zu werden.

Bis 2030 müssen alle Verpackungen eine Recyclingfähigkeit der Klasse A, B oder C erreichen (was einer Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % bezogen auf das Gewicht entspricht). Um unsere Kunden bei der Vorbereitung zu unterstützen:

Bewerten wir unser aktuelles Portfolio anhand etablierter Branchen-Benchmarks wie CEFLEX (für Polyolefine) und 4evergreen (für papierbasierte Strukturen).

Bieten wir eine Reihe von Lösungen an, die bereits Designed for Recycling sind. Das ermöglicht es Ihnen, hochleistungsfähige Monomaterialien lange vor der Frist 2030 zu testen und zu implementieren.

Während sich die Industrie lange Zeit auf freiwillige Leitlinien verlassen hat, gab es am 15. April 2026 mit der Veröffentlichung der neuen CEN-Normen (Serie EN 18120) einen entscheidenden Wendepunkt. Diese Normen, einschließlich EN 18120-7 (flexibel) und EN 18120-6 (rigid), werden ab 2028 das technische Rückgrat des Gesetzes bilden.

Wir können Sie schon heute unterstützen. Wir haben diese Normen für flexible und starre PE- und PP-Strukturen bereits gesichert und analysiert. So können wir Ihnen schon jetzt die nötige technische Beratung bieten – lange bevor diese Anforderungen gesetzlich verankert sind.

Mindestanteil an recyceltem Material: Das Mandat für 2030

Für Kunststoffverpackungen sind die Ziele für 2030 klar definiert. Kontaktempfindliche Anwendungen (wie Lebensmittel, Pharmazeutika und Säuglingspflege) erfordern einen Anteil von 10 % an Post-Consumer-Rezyklat (PCR). Andere Kunststoffanwendungen stehen vor einer größeren Herausforderung von 35 %.

Die genaue Methodik, wie dieser Rezyklatanteil berechnet und verifiziert wird, wird derzeit noch von der Europäischen Kommission verfeinert. Wir verfolgen diese Entwicklungen genau und werden Details zur endgültigen Berechnungsmethode bereitstellen, sobald diese veröffentlicht werden.

Minimierung vs. Funktionalität

Eine Kernsäule der PPWR (Artikel 10) ist die Verpackungsminimierung. Bis 2030 müssen Gewicht und Volumen auf das für Sicherheit und Hygiene notwendige Minimum reduziert werden. Das beinhaltet eine strikte Obergrenze von 50 % für den Leerraumanteil bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.

Flexible Verpackungen haben hier einen natürlichen Vorteil. Durch ihre Beschaffenheit sind sie materialeffizient und benötigen oft deutlich weniger Masse als starre Alternativen, um das gleiche Produktvolumen zu schützen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, flexible Materialien als primäres Instrument einzusetzen, um die Minimierungsziele der EU zu erreichen, ohne die Haltbarkeit der Produkte zu gefährden.

Was kommt als Nächstes für Hersteller?

Die Verantwortung für die Konformität liegt letztlich beim Markeninhaber oder Abfüller – dem „Wirtschaftsakteur“, der das Produkt auf den Markt bringt. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht allein gehen.

Unsere Rolle ist es, Ihnen die technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die das Fundament Ihrer Compliance-Strategie bildet. Mehr über unser langfristiges Engagement für Ihre Umstellungerfahren Sie in unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Sind Sie bereit, Ihr Portfolio zu bewerten?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu besprechen, wie unsere Designed for Recycling Lösungen in Ihre Roadmap für 2030 passen!

Dieser Artikel spiegelt den regulatorischen Stand von April 2026 wider. Weitere Hintergründe zu den Ursprüngen dieser Verordnung finden Sie in unserer PPWR-Einführung aus dem Jahr 2024. Die neuesten Leitfäden finden Sie auf dem offiziellen PPWR-Portal der EU-Kommission.

Pressekontakt adapa Group Communications:

IZ NÖ-Süd Straße 1, Obj. 50C
2351 Wiener Neudorf
Österreich
E-Mail: contact@adapa-group.com
Linkedin: linkedin.com/company/we-are-adapa
Internet: adapa-group.com

Pressekontakt Produkte und Märkte:

Casa Blanca Communication GmbH & Co. KG
Carolin Mehler
Blankeneser Bahnhofstraße 46
D-22587 Hamburg
Deutschland
Fon: +49 40 47 11 001-69
Fax: +49 40 47 11 001-80
E-Mail: mehler@c-b-c.de
Internet: www.c-b-c.de

Sie möchten mehr über unsere Verpackungslösungen erfahren?

Die neuesten Beiträge von adapa Group

Zurück zur Übersicht