PPWR – 4 Buchstaben, die den Verpackungsmarkt nachhaltig verändern werden
Im Frühjahr 2024 ist es nun soweit und die PPWR, die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, rückt näher an die Realität heran.
Worum geht es bei der PPWR? Da das Dokument mehrere hundert Seiten umfasst, finden Sie hier einen kurzen Überblick über die für uns wichtigsten Punkte sowie weiterführende Links, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können. Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr erfahren möchten, können Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.
Die Herstellung von Verpackungen und das Geschäft rund um Verpackungsabfälle ist ein wirtschaftlich komplexer und wichtiger Sektor, der in der EU* einen Gesamtumsatz von 370 Milliarden Euro erwirtschaftet.
Die PPWR wird den EU-Verpackungsmarkt drastisch verändern und sich dadurch auf fast alle Verpackungsprodukte, Geschäftsmodelle und auch interne Abläufe auswirken. Die Hauptziele umfassen Verbraucher-, aber auch B-to-B- und Transportverpackungen.
Wichtige Elemente der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sind:
Nachhaltigkeitsanforderungen und recycelter Inhalt in Verpackungen:
Die PPWR schlägt vor, den recycelten Anteil von Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Bis 2030 werden Zielvorgaben für den Mindestgehalt an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen in Kraft treten und bis 2040 steigen.
Einige kritische Anwendungen wie Verpackungen für Babynahrung oder Pharmazeutika sind von den Anforderungen an den Rezyklatgehalt ausgenommen. Bei „kontaktempfindlichen“ Verpackungen (zu denen auch Lebensmittelverpackungen gehören) muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass sie einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten.
Tabelle 1: Mindestgehalt an rezyklierten Nach-Gebrauchs-Kunststoffanteilen in Verpackungen je Wirtschaftsbeteiligten/Verpackungsart & -format/Standort/Jahr.
Verpackungsminimierung und Leerraum:
Die PPWR fordert, dass alle Verpackungen auf das für die Gewährleistung ihrer Funktionalität notwendige Minimum reduziert werden.
Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsziele:
Nach der PPWR sollen Unternehmen, die Mehrwegverpackungen verwenden, verpflichtet werden, sich an einem oder mehreren Systemen zur Wiederverwendung zu beteiligen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Bis 2030 sollen Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 10 % dieser Verkaufsfläche für Nachfüllstationen sowohl für Lebensmittel als auch für Non-Food-Produkte zur Verfügung stellen.
Konformitätserklärung und technische Dokumentation:
Der Verpackungshersteller ist dafür verantwortlich, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, eine Konformitätserklärung auszustellen und diese zusammen mit den in der PPWR genannten technischen Unterlagen zehn Jahre lang nach Inverkehrbringen der Verpackung aufzubewahren. Die Lieferanten von Verpackungsmaterial sind verpflichtet, den Herstellern alle erforderlichen Informationen für die Konformitätserklärungen zur Verfügung zu stellen.
Pfandrücknahmesysteme (DRS):
Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 die getrennte Sammlung von mindestens 90 % der Einwegplastikflaschen und Metallgetränkeverpackungen pro Jahr sicherstellen.
Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate:
In diesem Zusammenhang würde die PPWR mehrere Arten von Einwegverpackungen verbieten.
Kompostierbare Verpackungen:
Die PPWR bevorzugt eindeutig wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen. Nur wenn eine Verpackung nicht als Mehrwegverpackung konzipiert werden konnte oder die Produkte nicht ohne Verpackung in den Verkehr gebracht werden können, sind kompostierbare Verpackungen erlaubt.
Mögliche Beispiele sind Tee-Etiketten oder Klebeetiketten für Obst.
Recyclingfähigkeit von Verpackungsformaten:
Bis zum 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen technisch wiederverwertbar sein und den Kriterien für eine recyclinggerechte Gestaltung entsprechen. Bis zum 1. Januar 2035 müssen wiederverwertbare Verpackungen die Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit in großem Maßstab erfüllen, d. h. 55 % der in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen stofflich verwertet werden.
PPWR Verbote ab dem 1.1.2030:
- Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse, Einweg-Kunststoffverpackungen für Lebensmittel und Getränke + Gewürze/Saucen im HORECA-Sektor, von Miniaturverpackungen für Toilettenartikel, von Schrumpffolie für Koffer in Flughäfen und von sehr leichten Kunststoffbeuteln.
- 2026 Einführung von Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenole (BPA) oberhalb bestimmter Schwellenwerte enthalten.
Der PPWR-Vorschlag könnte als Katalysator für die Umgestaltung der Kunststoffverpackungsindustrie dienen, indem er die Wiederverwertbarkeit sicherstellt, die Akzeptanz von Kreislaufkunststoffen erhöht und die Wiederverwendung in vielen Verpackungsanwendungen in Gang setzt. Zu diesem Zweck wird die Gesetzgebung den EU-Verpackungsmarkt mit Sicherheit verändern und neue Perspektiven und Möglichkeiten für die gesamte Branche mit sich bringen.